Aktuelles
Arbeitsrecht
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Vor allem Arbeitgeber sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Die betriebsbedingte Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen kann durch Änderungskündigungen vollzogen werden, soweit ein Teilzeitbegehren für den Arbeitgeber nicht erfüllbar ist.
Ein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge kann sich nur aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Das während einer Elternzeit bestehende Kündigungsverbot erstreckt sich nur auf das Arbeitsverhältnis, für das die Elternzeit in Anspruch genommen wird.