Aktuelles



Arbeitsrecht

Die Provision für eine Personalvermittlung wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Vermittlung gescheitert ist.
Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
Ab dem 1. Januar 2007 gelten insbesondere für Bereitschaftsdienste neue Rahmenregelungen, die auch in Tarifverträgen beachtet werden müssen.
Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten anschaffen.
Der Bundesfinanzhof räumt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht bei der Bewertung eines geldwerten Vorteils ein.
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.


























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Baumann & Feilner

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