Aktuelles



Arbeitsrecht

Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Ein Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschicht leisten kann, hat Anspruch auf Beschäftigung in der Tagschicht.
Ein befristet beschäftigter Betriebsrat ist nicht allein wegen seiner Mitgliedschaft im Betriebsrat vor dem Auslaufen seines Arbeitsvertrags geschützt.
Die Suche nach Berufseinsteigern in einer Stellenanzeige benachteiligt ältere Bewerber und birgt daher die Gefahr einer Klage.
Wie sehr die Beurteilung eines Unfalls von den Umständen des Einzelfalls abhängt, zeigen mehrere aktuelle Urteile.
Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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