Aktuelles



Arbeitsrecht

Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.
Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns in vier halbjährlichen Stufen von Januar 2021 bis Juli 2022 auf 10,45 Euro vor.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers können nur nach einem ausdrücklichen Hinweis des Arbeitgebers auf verbleibenden Resturlaub verfallen.
Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zulagen, die allein an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft sind.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de