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Personen- und Kapitalgesellschaften
Haftung ausgeschiedener Gesellschafter für Arbeitslöhne
Die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht gesetzlich geregelt, dennoch müssen einige Dinge beachtet werden, damit die Amtsniederlegung wirksam ist.
Entgegen früherer Rechtsprechung haftet ein neu eingetretener Gesellschafter auch für die bereits vor seinem Eintritt entstandenen Verbindlichkeiten einer GbR.
Das Registergericht hat sowohl bei deklaratorischen als auch bei konstitutiven Eintragungen eine Prüfungspflicht, ob der entsprechende Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Ein außerhalb einer satzungsmäßig einberufenen Gesellschafterversammlung gefasster Beschluss kann trotzdem rechtswirksam sein.