Aktuelles



Kaufleute und Unternehmer

Ein gekündigter Handelsvertreter unterliegt bis zum Ende des arbeitsgerichtlichen Verfahrens dem Wettbewerbsverbot.
Das Ladenschlussgesetz in seiner aktuellen Fassung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, indem es die Berufsfreiheit der Einzelhändler unzulässig einschränkt.
Sonderangebote, die nur für einen einzigen Tag gültig sind, verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, weil sie einen Kaufdruck auf den Verbraucher ausüben.
Eine irreführende Werbung liegt nicht bereits zwingend dann vor, wenn ein Produkt in Zusammenhang mit einem anderen Produkt und dessen Qualitätsurteil abgebildet wird.
Wird der Gesellschaftssitz mit dem Ziel verlagert, für die folgende Insolvenz eine räumliche Distanz zu den Gläubigern zu schaffen, ist dies für die rechtliche Behandlung ohne Belang.
Mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen können nach dem 31. Dezember 2003 zahlreiche Buchhaltungsunterlagen vernichtet werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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