Aktuelles



Kaufleute und Unternehmer

Das Angebot eines Möbelhändlers, bei einem Neukauf gebrauchte Möbel in Zahlung zu nehmen, ist nicht wettbewerbswidrig - auch wenn dies in der Branche unüblich ist.
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich.
Die Firmierung mit einem geografischen Namen oder Bezugspunkt ist keine Irreführung im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Eine Abmahnfrist von sieben Tagen ist zumindest dann zulässig, wenn kein so komplexer Wettbewerbsverstoß vorliegt, dass er einer eingehenden juristischen Prüfung bedarf.
Eine Kombination zweier alltäglicher Begriffe kann ebenso wie die beiden Einzelbegriffe nicht als Marke eingetragen werden.
Geschäftsinhaber können sich gegen die geplante Ausweisung einer Fußgängerzone nur wehren, wenn dadurch eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen eintritt.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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