Aktuelles



Kaufleute und Unternehmer

Ein Unternehmen verhält sich grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn es Kunden eines Konkurrenten gezielt abwirbt. Auch vorbereitete Kündigungsschreiben sind grundsätzlich zulässig.
Betreiber von Internet-Auktionsplattformen sind verpflichtet, wirksam gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und Wiederholungen technisch zu begegnen.
Daten aus einer urheberrechtlich geschützten Datenbank dürfen nur mit Zustimmung weiterverwendet werden.
Die Verwendung eines Portraitfotos eines engagierten Künstlers für Werbezwecke ist grundsätzlich nur mit dessen Einverständnis zulässig.
Die Haftung der Deutschen Post AG für ins Ausland gehende Wertpakete ist auf den angegebenen Wert beschränkt. Verzichtet der Absender auf eine Wertangabe, gilt zumindest bei Nachnahmesendungen der Nachnahmebetrag auch als Wertangabe.
Die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke darf nur dann verweigert werden, wenn die Marke selbst in zumindest einem Mitgliedsstaat gegen die öffentliche Ordnung oder guten Sitten verstößt.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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95460 Bad Berneck

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