Aktuelles



Kaufleute und Unternehmer

Körperschaften des öffentlichen Rechts dürfen Aufträge an von ihnen gehaltene Unternehmen nur vergeben, wenn diese vollständig ihrer Kontrolle unterstehen.
In Werbeanzeigen dürfen nur Auszeichnungen verwendet werden, die in neutralen Klassifizierungsverfahren erlangt worden sind.
Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.
Frachtführer handeln nicht leichtfertig, wenn sie eine Warenlieferung für einige Tage auf einem hinreichend gesicherten Gewerbegelände stehen lassen.
Eine Gewährleistungssicherheit muss umgehend zurückgegeben werden, sofern hierfür eine Bürgschaft als Austauschsicherheit entgegen genommen worden ist.
Werbeangebote, die sich speziell an Jugendliche richten, müssen insbesondere auf die anfallenden Kosten klar und unmissverständlich hinweisen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de