Aktuelles



Kaufleute und Unternehmer

Unternehmen müssen für einen Räumungsverkauf keinen festen Zeitraum in der Werbung angeben.
Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Handelsvertreter sind die Zivilgerichte zuständig, soweit der Vertretervertrag bereits beendet ist oder der Vertreter lediglich einer beschränkten Wettbewerbsabrede unterliegt.
Der Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat.
Angehörige der Handwerkskammer dürfen einen Betrieb nur dann betreten, wenn Zweifel an der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle bestehen.
Der Bundesrat hat das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet, das zahlreiche kleinere Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält.
Gerade bei Internet-Auktionen bereite der Umgang mit dem Widerrufsrecht immer wieder Probleme.


























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Baumann & Feilner

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