Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Übermittlung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist nicht zulässig. Ihre Einreichung durch elektronische Datenübermittlung ist nur im Rahmen spezieller Projekte erlaubt.
Ein Durchsuchungsbeschluss muss konkrete Angaben zum Tatvorwurf und der Art der aufzufindenden Beweismittel enthalten.
Die International Accounting Standards setzen sich auch in Deutschland immer mehr durch.
Wird ein Bescheid an eine veraltete Anschrift bekannt gegeben, wird die Festsetzungsfrist nicht gewahrt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat durch ein weiteres Schreiben den Anwendungserlass zur Abgabenordnung geändert.
Richter können im Steuerprozess von den Beteiligten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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