Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.
Freiwillige Zahlungen auf die Steuerschuld haben auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keinen Einfluss.
Der Bundesfinanzhof muss über die Einspruchsfristen für Steuerbescheide entscheiden. Unklarheiten gibt es bei der Frage, ab wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt.
Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Es gibt jetzt eine Entschärfung für die massiven Strafandrohungen auch bei nur geringfügigen Fällen von Steuerhinterziehung.


























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Baumann & Feilner

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