Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Hat der Steuerzahler einen Erstattungsanspruch wegen eines unwirksamen Steuerbescheids, dann kann das Finanzamt noch einen wirksamen Bescheid vor Verjährung des Erstattungsanspruchs erlassen.
Mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfristen können nach dem 31. Dezember 2003 zahlreiche Buchhaltungsunterlagen vernichtet werden.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Ab 2004 entfällt die Abgabeschonfrist komplett und die Zahlungsschonfrist wird von fünf auf drei Tage reduziert.
Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit wird reuigen Steuersündern eine Brücke in die Legalität geschlagen, wenn sie eine pauschale Nachzahlung leisten.
Unter Umständen kann Ihnen ein Recht auf die gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zustehen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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