Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Auch wenn mancher Steuerzahler, der einen Schätzungsbescheid in Händen hält, das kaum glauben mag, so gibt es doch Regeln, an die sich das Finanzamt bei der Schätzung halten muss.
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.
Der Solidaritätszuschlag ist keine Sonderabgabe, sondern eine eigenständige, unbefristete Steuer und damit nicht verfassungswidrig.
Da eine chirurgische Hornhautkorrektur in der Regel nicht zwingend notwendig ist, ist sie auch nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen sind nach deutschem Recht nicht steuerlich abzugsfähig.


























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Baumann & Feilner

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