Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Mehr als 100 Verwaltungsanweisungen hat das Bundesfinanzministerium aussortiert und die Finanzbehörden angewiesen, diese ab 2010 nicht mehr anzuwenden.
Auch wer die ELSTER-Software für seine Steuererklärung nutzt, muss die Anleitung zur Einkommensteuer durchlesen, um Fehler in der Erklärung zu vermeiden.
In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.
Gegen die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete gibt es jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Weil auch eine Anrufungsauskunft als Verwaltungsakt gilt, ist unter anderem ein Einspruch gegen die Ankunft oder deren Widerruf möglich.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de