Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Ob das älteste Gewerbe der Welt auch steuerrechtlich ein Gewerbe ist, beschäftigt jetzt den Großen Senat des Bundesfinanzhofs.
Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.
Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft.
Auch wenn Spenden ins EU-Ausland nun prinzipiell steuerlich abzugsfähig sind, muss der Spendenempfänger deswegen trotzdem die deutschen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllen.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de