Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Das Zollkodexanpassungsgesetz enthält verschiedene Änderungen der Abgabenordnung, die in der einen oder anderen Weise alle Steuerzahler betreffen.
Die anstehende Verschärfung bei der strafbefreienden Selbstanzeige führt zu einem neuen Rekord an Selbstanzeigen. Nicht alle Steuersünder kommen aber ungeschoren davon.
Trotz des gegenteiligen Urteils eines Finanzgerichts hält das Bundesfinanzministerium den Einspruch mit einer einfachen E-Mail weiter für zulässig.
Die neuste Steuerschätzung bestätigt im wesentlichen, dass das Steueraufkommen in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen wird.
Nach langer Beratung hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Fassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung und zum Datenzugriff veröffentlicht.


























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