Aktuelles
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Das Steueraufkommen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen, auch wenn die Steuerschätzer ihre Prognose leicht nach unten korrigiert haben.
Die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Fahrzeugs hat keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Kfz-Steuer.
Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.
Die Länder haben über den Bundesrat mehrere Verbesserungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts als Ergänzung zum Jahressteuergesetz 2019 vorgeschlagen.