Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Verbraucherkredit- und Fernabsatzgesetz fordern eine Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden. Entsprechende Angaben auf einer Homepage genügen diesen Anforderungen.
Ein Link auf eine Homepage, auf der ein unzulässiger Link angebracht ist, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.
Branchen- und Gattungsbezeichnungen dürfen grundsätzlich als Domainnamen im Internet verwendet werden.
Erneut wurde in der aktuellen Rechtsprechung mehrfach festgestellt, dass unerwünschte E-Mail-Werbung unzulässig ist.
Für einen PC, der in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer steht, muss die berufliche Verwendung nicht nachgewiesen werden.
Mit dem zum 30. Juni 2000 in Kraft getretenen Fernabsatzgesetz wird der Verbraucherschutz für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet geregelt. Ab 1. April 2001 dürfen alte Kataloge nicht mehr verwendet werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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