Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist.
Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern.
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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