Aktuelles
Internet und Telekommunikation
Das neue Internetportal von ELSTER, ElsterOnline, steht seit dem 1. Januar 2006 in allen Bundesländern zur Verfügung.
In einem Erlass legt die Bremer Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Bilanzierung von Softwaresystemen fest.
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.