Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Die Finanzverwaltung verlangt in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2009 nicht die Angabe der bundeseinheitlichen Steuernummer.
Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Die Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird immer öfter genutzt und kann sich in manchen Bundesländern sogar lohnen.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de