Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Seit dem 1. Oktober ist beim Bundeszentralamt für Steuern die Registrierung für die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Januar 2015 möglich.
Eine fehlende Eingabe bei der elektronischen Steuererklärung wertet der Bundesfinanzhof als grobes Verschulden des Steuerzahlers, womit eine nachträgliche Korrektur des Steuerbescheids nicht möglich ist.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Auch die Berichtigung einer Zusammenfassenden Meldung muss elektronisch übermittlet werden.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.
Den Arbeitgebern, die noch nicht auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben, bleiben dafür nur noch wenige Wochen Zeit.


























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