Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Dass für die Zinsen aus Darlehen zwischen nahe stehenden Personen der normale Steuersatz statt der Abgeltungsteuer gilt, hält das Niedersächsische Finanzgericht für verfassungsgemäß.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft.
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.


























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