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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Das Verfassungsgerichtsurteil zum Kindergeld wird von der Verwaltung mittlerweile bei allen Anträgen berücksichtigt, außerdem wird geprüft.
Haben sich die Eheleute getrennt, muss ein neuer Versuch des Zusammenlebens mindestens einen Monat dauern, damit auch eine Zusammenveranlagung wieder in Frage kommt.


























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