Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Ehepaare können den Höchstbetrag für Zuwendungen an Stiftungen in doppelter Höhe ausschöpfen, da der Betrag jedem Ehepartner einzeln zusteht.
Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung.
Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden.
Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

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