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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.
In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten.
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass zusammenlebende Eltern nicht durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende begünstigt werden.
Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die bei der geschiedenen Ehefrau leben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.


























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