Aktuelles
Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Kosten für Besuchsfahrten zu den getrennt lebenden Kindern sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.
Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.