Aktuelles
Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.
Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.
Das Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert.