Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Es ist nicht mehr sehr viel Zeit bis zur spätest möglichen Umstellung der Buchhaltung auf den Euro und der Einführung des Euro-Bargeldes.
Ab 1.1.2001 gelten neue AfA-Sätze, die in der Regel eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bedeuten.
Als Unternehmer können Sie Sponsoring-Maßnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.
Aufwendungen für angemietete Kellerräume, die nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, sind auch dann unbeschränkt als Betriebsausgaben, bzw. Werbungskosten abzugsfähig, wenn sich die Kellerräume im selben Gebäude wie die Wohnung des Steuerpflichtigen befinden. Die für häusliche Arbeitszimmer geltende Abzugsbeschränkung ist insoweit nicht anwendbar.
Beim Ausscheiden eines Kommanditisten kann die Einlageforderung der Gesellschaft gegen ihn nicht mehr isoliert geltend gemacht werden.
In Folge des Steuerbereinigungsgesetzes ist die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben neu geregelt worden.


























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