Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Die geplante Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzfall wird zugunsten anderer Maßnahmen, die das Steueraufkommen steigern sollen, aufgegeben.
Zumindest wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, muss das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sein.
Bis Ende des Jahres soll der Umstieg auf das europaweit einheitliche elektronische Überwachungsverfahren EMCS abgeschlossen sein.
Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.
Falls nur eine Person die betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzt, muss die 1 %-Regelung trotzdem für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen angewendet werden.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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