Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.
Dass die Zinsen an eine ausländische Muttergesellschaft bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, weil keine steuerliche Organschaft möglich ist, ist verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar.
Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.
Nur wenn eine Straftat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kommt ein Steuerabzug als Werbungskosten für die Strafverteidigungskosten überhaupt in Frage.
Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist.
Das Gesetz zum Abbau der kalten Progression hat die leichtere von zwei Hürden jetzt genommen. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus.


























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