Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Bei einem Rechungsbetrag von mehr als 150 Euro muss die Bewirtungsrechnung zwingend auch den Namen des bewirtenden Steuerzahlers enthalten.
Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.
Selbst wenn die steuerrechtlichen Vorschriften höhere Rückstellungen zulassen würden, sind auch für die steuerrechtliche Bewertung die handelsrechtlichen Rückstellungsbeträge maßgeblich.
Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.


























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