Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.
Für dasselbe Jahr ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus besonderen Gründen zulässig.
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab.
Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig.
Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein.


























Kontakt

Baumann & Feilner

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