Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Die bis zum 10. Januar gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung kann bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich dem Vorjahr zugerechnet werden, auch wenn der 10. Januar auf ein Wochenende fällt.
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat zur Bilanzierung von Rückkaufoptionen und Leasing-Restwertmodellen im Kfz-Handel Stellung genommen.
Die Erfassung unbarer Umsätze mit EC-Karten im Kassenbuch sieht die Finanzverwaltung als formellen Mangel, der aber unter gewissen Voraussetzungen hingenommen wird.
Konstant hohe Einnahmen der Künstlersozialkasse nach verstärkten Prüfungen führen dazu, dass der Abgabesatz auch 2019 auf einem unverändert niedrigen Niveau bleibt.


























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