Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Statt nur bis Ende 2022 soll die Frist für die Schlussabrechnung zu den diversen Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 laufen und kann bei Bedarf noch weiter verlängert werden.
Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Nach fünf Jahren konstanter Beiträge steigt die Künstlersozialabgabe im kommenden Jahr um 0,8 % auf 5,0 %.
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.
Auch wenn bestimmte bürgerliche Kleidungsstücke nur während der Berufsausübung getragen werden und nur dafür angeschafft wurden, ist ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ausgeschlossen.
Das Bundesfinanzministerium hat die neueste Version der Taxonomie für E-Bilanzen veröffentlicht, die ab 2023 verbindlich anzuwenden ist.


























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Baumann & Feilner

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