Aktuelles



Umsatzsteuer

Über eine Leistung soll nur eine Rechnung gestellt werden, um einen mehrfachen Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden.
Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.
Taxiquittungen müssen ab einem Betrag von 200 DM auf das Unternehmen ausgestellt werden.
Nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs muss die Vorsteuer in Rechnungen immer explizit ausgewiesen werden.
Durch eine EU-Richtlinie soll die Mehrwertbesteuerung im eCommerce einheitlich geregelt werden.
Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist auch ohne Einnahmeerzielung als Vorsteuer abziehbar.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

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