Aktuelles



Umsatzsteuer

Zum 1. April 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf fast die gesamte Baubranche ausgedehnt.
Das EU-Recht lässt es zu, dass man Geschäftsessen nicht nur zu 70 %, sondern zu 100 % bei der Vorsteuer berücksichtigen kann.
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden.
Zukünftig ist unter gewissen Voraussetzungen auch der Abtretungsempfänger einer Forderung für die Umsatzsteuer aus dieser Forderung haftbar.
Das Steueränderungsgesetz 2003 bringt eine Reihe von Änderungen und Erleichterungen beim Vorsteuerabzug von Reisekosten, privat genutzten Pkws und gemischt genutzten Gebäuden.
Ab 2004 sind für Rechnungen zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.


























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