Aktuelles



Umsatzsteuer

Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags mit Mindestlaufzeit ist Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Der Bundestag hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt, umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert und eine digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden eingeführt werden sollen.
Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Fehlt in einer Rechnung der Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und die damit verbundene Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers, ist keine rückwirkende Korrektur dieser Rechnung möglich.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Durch eine Gesetzesänderung soll künftig keine Bescheinigung der zuständigen Behörde mehr für eine Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht nötig sein, was aber zu Unsicherheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung führt.


























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