Aktuelles



GmbH-Ratgeber

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch dann für die Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt, wenn er Löhne und Gehälter aus dem eigenen Vermögen zahlt.
Bei einer Insolvenz muss der GmbH-Gesellschafter nachweisen können, dass er die Stammeinlage in voller Höhe eingezahlt hat.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sein können.
Eine Abgeltungszahlung für Urlaub, den der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Zahlung von Überstundenvergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer stellt ein hohes steuerliches Risiko dar.
Gesellschaftsverträge, die nur den Bundesanzeiger als Pflichtveröffentlichungsblatt benennen, bedürfen der Klarstellung, ob die elektronische oder die Papierausgabe gemeint ist.


























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Baumann & Feilner

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