Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Die Überlassung einer Jahresnetzkarte führt automatisch zum Zufluss von Arbeitslohn. Eine Besteuerung nach der tatsächlichen privaten Nutzung ist nicht möglich.
Das Bundesfinanzministerium hat den ersten Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 vorgelegt.
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.
Im Konzernverbund besteht kein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungsverhältnis, womit Sonderzahlungen an Arbeitnehmer nicht als Trinkgelder steuerfrei sein können.
Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Trotz eines anderslautenden Urteils bleibt die Finanzverwaltung dabei, dass die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter steuerfrei ist.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de