Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des ungeliebten ELENA-Verfahrens ist angelaufen.
Verzichtet der Arbeitgeber bei Dienstwohnungen für Arbeitnehmer auf einen Teil der Nebenkosten, liegt nicht automatisch eine verbilligte Überlassung vor.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
Die Finanzverwaltung gibt weitere Details zum elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren bekannt, das 2012 eingeführt wird.
Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.


























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