Aktuelles



Existenzgründer

Jeder Unternehmer hat einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Da eine Steuernummer zwingend notwendig ist für die Teilnahme am Geschäftsverkehr, darf das Finanzamt deren Erteilung nicht verweigern.
Für die wiederholte Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerzahler besonders triftige Gründe angeben können.
Für ein Wirtschaftsgut gibt es auch dann die Investitionszulage, wenn bei der Herstellung Altteile verwendet wurden - vorausgesetzt, sie machen nicht mehr als 10 % des Wertes aus.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
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