Aktuelles
Existenzgründer
In einer aktualisierten Verwaltungsanweisung beantwortet das Bundesfinanzministerium auch Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag.
Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, wenn sie bei der Ausstellung einer Kleinbetragsrechnung einen Steuersatz angeben.
Eine versehentlich falsch ausgefüllte Umsatzsteuererklärung kann als Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gewertet werden, auch wenn das Finanzamt in Zweifelsfällen eigentlich nachfragen muss.
Die Regeln zum Investitionsabzugsbetrag sind auch in einem Fall persönlicher Härte ohne Ausnahme gültig.
Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.
Ein Unternehmer kann nur für das gesamte Unternehmen auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Eine Umsatzsteuererklärung nach den normalen Vorschriften nur für einen Unternehmensbereich ist daher nicht möglich.