Aktuelles



Existenzgründer

Die Bundesregierung hat im Januar zahlreiche Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III beschlossen, die dadurch noch mehr Betrieben offensteht und in vielen Fällen höher ausfällt.
Neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag sind jetzt zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausgeschlossen.
Die "Novemberhilfe" ist eine zusätzliche Unterstützung für Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Die Corona-Hilfen wurden erneut nachjustiert und erweitert. Neben der neuen November-/Dezemberhilfe wird die Überbrückungshilfe bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet.
Neben den allgemeinen Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer spielen bei Ehegatten und Lebenspartnern auch die Eigentums- oder Mietverhältnisse eine Rolle bei der Frage, welche Kosten abziehbar sind.
Das Jahressteuergesetz 2020 soll neben diversen Verbesserungen beim investitionsabzugsbetrag auch zwei Gestaltungsmodelle mit dem Abzugsbetrag gesetzlich ausschließen.


























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